Folgende Nachricht erreicht uns vom Innenministerium:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das für Waffenrecht zuständige Ministerium für Justiz in Luxemburg hat aufgrund einer tel. Nachfrage bestätigt, dass, bedingt durch die augenblickliche Sicherheitslage, der v.g. Feuerwaffenpass allein nicht mehr ausreichend ist, um die eingetragenen Waffen nach oder durch Luxemburg zu verbringen.
Der Feuerwaffenpass muss zuerst bei der für Waffen zuständigen Behörde (siehe Anlage) vorgelegt bzw. übersandt werden. Die eingetragenen Waffen werden in Luxemburg registriert. Dies wird durch ein Dienstsiegel im Feuerwaffenpass bestätigt. Falls bei einer Kontrolle ein Feuerwaffenpass ohne Bestätigung vorgelegt wird, erfolgt die Beschlagnahmung der Waffen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
| Hans Bouillon |
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Referat D 4 Personalangelegenheiten, Aus- und Fortbildung der Vollzugspolizei, Allgemeines Polizei-, Waffen-, Versamm- lungs-, Verfassungsschutzrecht, Schadensersatzangelegenheiten |
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Mainzer Straße 134 -136 · 66121 Saarbrücken |
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Tel.: +49 (0)681 501-3554 Fax: +49 (0)681 501-3579 |
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